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Geschützte Herkunftsbezeichnungen – Wächter der Tradition

Geschützte Herkunftsbezeichnungen – Wächter der Tradition

Im Jahr 1992 stellte die Europäische Union ein System vor, das sowohl den Gaumen als auch die Identität von Lebensmitteln schützen sollte. Nämlich die Einführung der geografischen Angaben

  1.  g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung),

  2.  g.g.A. (geschützte geografische Angabe) sowie

  3.  g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität).

Diese Siegel wurden ins Leben gerufen, um traditionelle und regionale Lebensmittelerzeugnisse zu bewahren und zu fördern.

GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG

Das Siegel „g.U.“ ist ein Versprechen, das sicherstellt, dass die Produktion, Verarbeitung und Zubereitung eines Produkts in einem spezifischen geografischen Gebiet gemäß anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt. Jeder Schritt in der Herstellung muss innerhalb dieses Gebiets erfolgen. Das Ergebnis sind Erzeugnisse mit einzigartigen Merkmalen, die eng mit der Region und den Fertigkeiten der dortigen Erzeuger verbunden sind. Ein untrennbarer, objektiver Zusammenhang zwischen Produktmerkmalen und geografischer Herkunft wird auf diese Weise hergestellt.

Ein Beispiel für die Wirkung der geschützten Ursprungsbezeichnung ist der berühmte „Allgäuer Bergkäse“. Seit seiner Registrierung als g.U. im Jahr 1997 steht dieser Käse für Tradition und Qualität. Es ist ausschließlich erlaubt, Milch aus dem Allgäu für die Herstellung des „Allgäuer Bergkäses“ zu verwenden. Die einzigartigen geologischen und klimatischen Bedingungen dieser Region prägen maßgeblich die Beschaffenheit der Milch, die wiederum die Grundlage für den unverwechselbaren Charakter des Käses bildet. Diese natürlichen Einflüsse werden ergänzt durch das über Generationen angesammelte Wissen und die Expertise im Käsehandwerk.


GESCHÜTZTE GEOGRAPHISCHE ANGABE

Das Siegel „g.g.A.“ soll eine Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet dokumentieren, wobei nur einer der Produktionsschritte – also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung – im Herkunftsgebiet durchlaufen muss. Die für die Herstellung verwendeten Rohmaterialien dürfen hingegen aus einer anderen Region stammen. Mit „g.g.A.“ gekennzeichnete Produkte besitzen damit eine spezifische Eigenschaft, die sie mit einer bestimmten Region verbinden.
„Nürnberger Lebkuchen“ z.B. ist seit 1996 als g.g.A. registriert. Herstellungsort muss Nürnberg sein, die zur Herstellung verwendeten Zutaten dürfen aber auch von außerhalb Nürnbergs stammen. Lebkuchen wird seit dem Mittelalter in Nürnberg hergestellt und hat weltweit ein hohes Ansehen erworben.


GARANTIERT TRADITIONELLE SPEZIALITÄT

Das Siegel „g.t.S.“ steht für die Bewahrung von Traditionen und die Einzigartigkeit in Geschmack und Herstellung. Anders als bei den anderen Siegeln, die auf geografische Herkunft hinweisen, konzentriert sich dieses Zeichen auf die traditionelle Zusammensetzung eines Produkts oder auf bewährte Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden. Hierbei spielt der geografische Ursprung keine Rolle; stattdessen steht die Einhaltung überlieferter Rezepte und Techniken im Fokus.

Ein Beispiel für die Bedeutung des „g.t.S.“-Labels ist die „Heumilch“. Dieses Produkt wird nicht ausschließlich an einem spezifischen Ort hergestellt, sondern seine Identität entspringt der traditionellen Herangehensweise. Egal, ob in Deutschland oder anderswo, die Verwendung von Heumilch als Schlüsselbestandteil ist der Kern, der den charakteristischen Geschmack und die hochwertige Qualität ausmacht.

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